Parcoursordnug

    Parcoursordnung

    des Bogenparcours des SV 1965 Buch am Wald. Bitte unbedingt lesen, sie hängt jedoch auch noch zusätzlich im Bereich des Parkplatzes an der kleinen Seekneipe in Lauterbach aus.

    A. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

    1. Jeder Schütze muss über eine gültige private Haftpflichtversicherung verfügen.
    2. Für Fahrlässigkeit seitens des Schützen wird keine Haftung übernommen. Auch nicht für Schäden, welche durch mangelhafte Ausstattung eines Schützen verursacht wurden.
    3. Vor dem Schuss hat sich der Schütze zu versichern, dass keine Gefahr für andere durch den Schuss entstehen könnte („Wieso nicht schießen? Ich treffe doch!…“ erfüllt den Tatbestand des Vorsatzes).
    4. Beim Suchen der Pfeile ist sicher zu stellen, dass den nachfolgenden Schützen die Anwesenheit am Ziel kenntlich gemacht wird. Wer dann trotzdem schießt („ich treffe doch…“), kann sich einen anderen Parcours zum Gefährden anderer suchen!
    5. Bitte tragt Euch zur Kenntlichmachung Eurer Anwesenheit in das ausliegende Schussbuch ein und auch wieder aus.
    6. Aus Gründen der Sicherheit ist strikt auf den markierten Wegen zu bleiben.
    7. Die Nutzung der Parcourswege erfolgt auf eigene Gefahr. Es handelt sich um ein natürliches Gelände, die Wege sind nicht gesichert oder geräumt.

    B. Aufsichtsbestimmungen

    1. Kinder unter 14 Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung Erwachsener schießen. Der begleitende Erwachsene muss kein Bogenschütze sein, ist aber von Rechts wegen für die Aufsicht verantwortlich.
    2. Beim Begehen des Parcours muss eine Aufsichtsperson bestimmt werden, welche für die Sicherheit der Gruppe und anderer Schützen verantwortlich ist.
    3. Die jeweilige Aufsichtsperson darf per se nicht mit dem Bogen schießen. Sollte die Aufsichtsperson schießen wollen, wird für diesen Zeitraum eine andere Aufsichtsperson bestimmt.

    C. Sonstige Nutzungsregeln

    1. Die Parcoursgebühr ist vor Betreten des Parcours zu bezahlen (Preise siehe gesondert aushängende Liste).
    2. Startpunkt und Parkplatz für den Parcours ist bei der „Kleinen Seekneipe“ in Lauterbach oder am Wanderparkplatz zwischen Buch am Wald und Morlitzwinden. Wer über den Wanderparkplatz den Parcours betritt, bezahlt bitte seine Parcoursgebühr über die ausgehängten QR-Codes für PayPal.
    3. Das Benutzen von Jagdspitzen, Blunts oder Judo-Points ist nicht erlaubt. 
    4. Compounds sind erlaubt und willkommen, lediglich ist aus Gründen der Sicherheit eine Einschränkung der Pfeilgeschwindigkeit auf maximal 300 fps gesetzt. Bitte haltet Euch auch daran, die Pfeilfänge können sonst ihre Wirkung nicht entfalten und Ihr gefährdet andere Schützen. 
    5. Armbrüste/ Crossbows sind nicht gestattet.
    6. Blasrohre/ Blowguns sind bei Benutzung von Bambuspfeilen erlaubt.
    7. Gefundene intakte Pfeile bitten wir, in den dafür vorgesehenen Eimer zu stecken. Wiedersehen macht bekanntlich Freude.

    D. Spezielle Waldbestimmungen und Naturschutz

    1. Es ist strikt verboten, auf lebendes Wild zu schießen. Jeder Versuch erfüllt den Tatbestand der Wilderei und führt zur Anzeige.
    2. Hunde sind zwingend an der Leine zu führen.
    3. Das Rauchen im Wald ist in den Monaten März bis Oktober verboten.
    4. Wir bitten, kaputte Pfeile nicht liegen zu lassen, sondern selber zu entsorgen (besonders Carbonpfeile!). Wer den Wald nicht sauber hält, wird von den Buchern abgeschellt!
    5. Das Abbrechen von Ästen vom Abschusspflock in Richtung Ziel ist untersagt. Erstens macht man das nicht, zweitens haben wir uns dabei schon was gedacht, wenn ein Ast „den Schuss behindert“.
    6. Nicht nur kaputte Pfeile sind selber zu entsorgen, sondern auch anfallender Müll. Wer den Wald nicht sauber hält… Ihr wisst Bescheid.

    Mit dem Betreten des Parcours erklären sich die Schützen mit den o.g. Regeln einverstanden und verpflichten sich zur Einhaltung. 

    Nichtbeachten führt zum Beschussverbot der Ziele!