Richtlinien Bogenabteilung
Nach Sportordnung, Schießplatzordnung und Empfehlungen des BSSB
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Kinder können ab einem Alter von 10 Jahren aktiv den Bogensport betreiben. Diese dürfen an den Trainingseinheiten ohne ihre Sorgeberechtigten teilnehmen. Bei Kindern im Alter zwischen 8 und 10 Jahren entscheidet der Trainer/Abteilungsleiter über die Aufnahme des Kindes. Für die Aufnahmekriterien werden die motorischen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes zu Grunde gelegt. Während der Trainingseinheiten müssen die Sorgeberechtigten der Kinder zwischen 8 und 10 Jahren anwesend bleiben und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.
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Jeder Interessent kann an 3 kostenlosen Schnuppertrainings der Bogenabteilung teilnehmen. Um einen Versicherungsschutz der Gäste zu gewährleisten, wird eine Gästekarte für die Versicherung des BSSB ausgefüllt. Siehe hierzu auch Formular „Regelungen zum Schnuppertraining“.
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Die Sorgeberechtigten erhalten eine Einverständniserklärung bezüglich der Teilnahme ihrer Kinder am Training, die sie unterzeichnen müssen.
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Während der Trainingseinheiten mit der Jugend, sind pro 5 Kindern eine Aufsichtsperson zu stellen, die ausschließlich die Aufsicht führt. Während des Trainingsbetrieb mit den Erwachsenen ist eine Aufsichtsperson anwesend, die selbst nicht am Training teilnimmt.
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Die Schießplatzordnung ist allen Schützen, auch Gastschützen auszuhändigen und gegen Unterschrift der Empfang zu quittieren.
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Die Richtlinien treten ab dem 01.05.2018 in Kraft.
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1. Schützenmeister Thomas Geltner