Richtlinien Bogenabteilung

    Richtlinien Bogenabteilung

     Nach Sportordnung, Schießplatzordnung und Empfehlungen des BSSB

    1. Kinder können ab einem Alter von 10 Jahren aktiv den Bogensport betreiben. Diese dürfen an den Trainingseinheiten ohne ihre Sorgeberechtigten teilnehmen. Bei Kindern im Alter zwischen 8 und 10 Jahren entscheidet der Trainer/Abteilungsleiter über die Aufnahme des Kindes. Für die Aufnahmekriterien werden die motorischen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes zu Grunde gelegt. Während der Trainingseinheiten müssen die Sorgeberechtigten der Kinder zwischen 8 und 10 Jahren anwesend bleiben und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

    2. Jeder Interessent kann an 3 kostenlosen Schnuppertrainings der Bogenabteilung teilnehmen. Um einen Versicherungsschutz der Gäste zu gewährleisten, wird eine Gästekarte für die Versicherung des BSSB ausgefüllt. Siehe hierzu auch Formular „Regelungen zum Schnuppertraining“.

    3. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Einverständniserklärung bezüglich der Teilnahme ihrer Kinder am Training, die sie unterzeichnen müssen.

    4. Während der Trainingseinheiten mit der Jugend, sind pro 5 Kindern eine Aufsichtsperson zu stellen, die ausschließlich die Aufsicht führt. Während des Trainingsbetrieb mit den Erwachsenen ist eine Aufsichtsperson anwesend, die selbst nicht am Training teilnimmt.

    5. Die Schießplatzordnung ist allen Schützen, auch Gastschützen auszuhändigen und gegen Unterschrift der Empfang zu quittieren.

    6. Die Richtlinien treten ab dem 01.05.2018 in Kraft.

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    1. Schützenmeister Thomas Geltner